BESSERE CHANCEN FÜR ARBEITNEHMER

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Kirchen dürfen nicht mehr für jede Stelle eine Religionszugehörigkeit fordern. Eine konfessionslose Frau hatte geklagt, weil sie nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde.

BESSERE CHANCEN FÜR ARBEITNEHMER (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

Zu unserem Beitrag bieten wir einen Service für Hörgeschädigte an.
Lesen Sie den Text unseres Beitrages hier nach:

Sie habe gesündigt, weil sie sich von ihrem Mann hat scheiden lassen. Bernadette Griese aus Königswinter leitete einen christlichen Kindergarten. Ihr Arbeitgeber, die Kirche, sprach ihr wegen des Ehebruchs die Kündigung aus. Berief sich auf das sechste Gebot. Dem Ehemann oder Ehefrau die Treue nicht zu brechen. Das ist sechs Jahre her.
Umso mehr freut sie sich heute über das Urteil des europäischen Gerichtshofes:

Am Ende darf die 53-jährige ihren Job behalten, denn Eltern gehen auf die Barricaden, die Stadt kündigt der Kirche die Trägerschaft. Trotzdem geht Griese Monate durch die Hölle.

Auch wenn sie sich über das Urteil freut, für sie kommt es viel zu spät.
Aber auch die hätten Werte vermitteln können, so wie sie da ist sich Bernadette Griese sicher.

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 17.04.2018 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

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