Radfahrerin getötet – Raser müssen ins Gefängnis

Bei einem illegalen Autorennen vor dreieinhalb Jahren in Köln wird eine Radfahrerin getötet. Heute wurden die zwei Raser verurteilt. Wir waren dabei.

Radfahrerin getötet - Raser müssen ins Gefängnis (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

Zu unserem Beitrag bieten wir einen Service für Hörgeschädigte an.
Lesen Sie den Text unseres Beitrages hier nach:

Die beiden angeklagten Raser haben sich heute vor der Urteilsverkündung noch mal bei der Familie des Todesopfers entschuldigt. Deren Anwalt Nikolaos Gazeas rührte das nicht. Er hatte die Aufhebung der Bewährung gefordert.

„Das Urteil ist auch insoweit ein wichtiges und deutliches Signal an die Raserszene, ein Signal dahingehend, dass man nicht mit Bewährung rechnen darf, wenn man rücksichtslos Gefahren schafft, Menschenlaben gefährdet oder gar tötet.“, sagt der Anwalt der Nebenklage.

Einer der Verurteilten hatte im April 2015 bei dem Rennen in Köln die Kontrolle über sein Auto verloren und die 19-jährige Radfahrerin Miriam erfasst. Köln gilt unter Experten als Raserhochburg unter den deutschen Millionenstädten.

„Köln liegt an der Spitze, wenn ich mir die absoluten Überschreitungen ansehe. Das heißt, ich habe die meisten Schnellfahrer in Köln. Offensichtlich ist es so, dass dort ein gewisses Grundniveau da ist und alle die Regeln gerne überschreiten.“

In einer solchen Stadt wird Rasen vor allem für junge Autofahrer schnell zum Kavaliersdelikt, glaubt der Unfallforscher.

Siegfried Brockmann, Unfallforscher, erklärt: „Die sind natürlich auf dem Grunde eines Gesamteinverständnisses in einer Stadt, in der offensichtlich schneller gefahren wird als in anderen Städten und dürfen hoffen, dass wir Umstehenden das auch verstehen.“

Das heutige Urteil gegen die beiden mittlerweile 24 und 25 Jahre alten Kölner soll da gegensteuern. Vor allem für die Familie der getöteten Studentin ist es das Ende eines Gerichtsmarathons.

„Und wir hoffen, dass es tatsächlich ein Abschluss ist und sich die Sache nicht durch eine erneute Revision am Bundesgerichtshof weiter in die Länge zieht, denn auch für meine Mandanten ist es wichtig auch mit der rechtlichen Aufarbeitung nach nunmehr fast drei Jahren vollständig abzuschließen.“, sagt Gazeas.

Die Verteidiger der Angeklagten wollen jetzt prüfen, ob sie das heute gesprochene Raser-Urteil akzeptieren.

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 22.03.2018 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

Zuletzt aktualisiert am . | Beitrag erstellt von  | Bild-Quellen: SAT.1 NRW,