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Das Ultimatum der Deutschen Umwelthilfe für Armin Laschet ist heute um 14 Uhr abgelaufen. Dabei geht es um diese Aussage des NRW-Ministerpräsidenten über Diesel-Fahrverbote…
Armin Laschet: „Politisch wollten wir sie ohnehin nicht. Das steht im Koalitionsvertrag. Jetzt halte ich sie unter diesem Aspekt auch für rechtswidrig, weil Verhältnismäßigkeit das leitende Prinzip sein soll und wir haben diese Haltung auch die Bezirksregierungen wissen lassen.“
Laschet ignoriert damit das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten, sagt Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. Deshalb will er heute ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Damit sollen die Diesel-Urteile durchgesetzt werden.
„Demnach müssen Diesel-Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden und die entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig beginnen.“
Der Kölner Rechtsanwalt Ulf Böse hält Laschets Äußerungen für gewagt. Diesel-Fahrverbote seien nämlich jetzt grundsätzlich möglich…
„Das Land muss handeln, wenn es angebracht ist und wenn Schadstoffwerte zu hoch sind in Städten oder Stadtteilen, muss sie handeln und wenn sie das nicht tut, gibt es Maßnahmen dagegen vorzugehen. Ordnungshaft und Ordnungsgeld sind hier mögliche Sanktionen.“, sagt Ulf Böse, Rechtsanwalt.
Das Land müsste also möglicherweise Geldstrafen bezahlen, wenn man Dieselfahrverbote weiter ausschließt. Die Leidtragenden sind am Ende dann vielleicht Dieselfahrer wie Achim Schäfer aus Düsseldorf.
„Wenn das kommen würde, hätte ich ein Riesenproblem, könnte meine Kunden nicht mehr besuchen oder müsste mir eine neues Auto kaufen mit viel Wertverlust und schauen, wie ich zurecht komme.“, sagt Achim Schäfer, Dieselfahrer.
Das letzte Wort im Rechtsstreit um Diesel-Fahrverbote ist also noch lange nicht gesprochen.