Babyfuchs muss gehen

Seit ein paar Wochen lebt dieser kleine Zuchtfuchs bei seiner Ziehmutter in Dortmund. Doch jetzt muss sie ihn abgeben. Ein Fuchs als Haustier ist verboten, sagt das Veterinäramt.

Babyfuchs muss gehen (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

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Hier kuschelt der kleine Fuchswelpe noch in Martina Warrens Armen, doch das ist jetzt vorbei. Bei unserem Besuch letzte Woche hatte die Ersatzmama uns schon gesagt, wie schwer ein Leben ohne den kleinen Racker für sie wäre.

Matina Warren sagte bei SAT.1 NRW am 18.04.2018: „Das geht gar nicht, es ist genauso, wie wenn man einen Hundewelpen hat, zwei Tage hat, der gehört einfach schon zur Familie.“

Jetzt muss der Kleine aus der Familie genommen werden. Laut Bundesartenschutzgesetze ist der Fuchs ein besonders geschütztes Tier und darf weder in Besitz noch in Gewahrsam genommen werden. Auch Birigit Königs vom Naturschutzbund findet das Verhalten von Martina Warren egoistisch, der Gedanke an das Tierwohl gerät zu sehr in den Hintergrund.

„Mich persönlich macht das wütend, weil es sich da wirklich um Wildtiere handelt, die nach draußen gehören. Man sollte sich dafür einsetzen, dass sie geschützt sind und gut draußen leben können. Man sollte nicht versuchen solche Dinge nach Hause zu holen.“

Denn rechtlich darf der Fuchs nur mit großem Außengehege und dann nur so lange gehalten werden, bis er in freier Wildbahn überleben kann.

„Er braucht ein großes Gebiet, dass er durchstreifen kann, er würde diese Nähe zum Menschen so nicht suchen. Man kann den nicht einfach Anleihen und draußen spazieren gehen, dann kriegt der Panik für Hunde und Katzen, aber auch vor allen anderen Menschen, dass sind alles dinge, die zeigen, dass es Tierquälerei ist.“, erklärt Birgit Königs vom Naturschutzbund.

Eine traurige Entscheidung für Martina Warren, aber wohl eine bessere für das süße Tier.

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 26.04.2018 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

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