Nach Obdachlosenmord: Jugendliche zu fünf und sechs Jahren Haft verurteilt 

Das Landgericht Detmold fällt im Fall des gewaltsam getöteten Obdachlosen aus Horn-Bad Meinberg das Urteil: Totschlag. Ein minderjähriger Täter erhält eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, während die beiden anderen Jugendlichen für fünf Jahre ins Gefängnis müssen. Die Ex-Freundin des Opfers äußerte sich schockiert: ‚Wie können Kinder Menschen so verletzen?‘ Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Nach Obdachlosenmord: Jugendliche zu fünf und sechs Jahren Haft verurteilt  (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 23.02.2024 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

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