Erpressung um Schumacher-Daten – Urteil im Berufungsverfahren gefallen
Das Landgericht Wuppertal hat heute die Berufungen um die Erpressung der Familie Schumacher verworfen. Somit bleibt das Strafmaß aus dem ersten Prozess erhalten. Zwei Männer hatten versucht, private Daten zum Gesundheitszustand des Rennsportidols zu verkaufen und Millionenbeträge zu fordern. Der Hauptangeklagte wurde zu mehreren Jahren Haft verurteilt, sein Komplize erhielt eine geringere Strafe. Ein dritter Angeklagter nahm sein erstinstanzliches Urteil an.

Bild: SAT.1 NRW,