Keine Testpflicht in den Kitas

Der Bundesrat hat heute das neue Infektionsschutzgesetz durchgewunken. Danach hat auch Bundespräsident Steinmeier die sogenannte Corona-Notbremse unterschrieben. Das heißt das Gesetz tritt in Kraft.

– Hat ein Kreis oder eine Stadt drei Tage am Stück eine Inzidenz von mehr als 100 heißt das – Ausgangssperre von 22-5 Uhr und zwei Personen aus einem Haushalt dürfen nur noch eine Person aus einem anderen Haushalt treffen.

– bei einer Inzidenz über 150 gilt Shoppingverbot – also auch nicht mit Terminvergabe –

– Ab einer Inzidenz von 165 müssen Schulen und Kitas wieder schließen.

Und wir wollen da auf den letzten Punkt nochmal genauer eingehen. Inzidenz über 165 – das gilt Stand heute für genau die Hälfte der Kreise und Städte in NRW. Heißt dann am Montag sind die Kitas wieder dicht. Aktuell setzt man da ja auf freiwillige Tests.

Keine Testpflicht in den Kitas (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 22.04.2021 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

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