Gericht: Räumung des Hannibal-Komplexes war rechtswidrig
Die Stadt Dortmund hat vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eine Niederlage erlitten. Die Räumung des Hannibal-Wohnkomplexes im Jahr 2017 war laut Urteil nicht rechtmäßig. Mehr als 400 Bewohner mussten damals wegen angeblicher Brandschutzmängel ihre Wohnungen verlassen. Ein Gutachter stellte nun fest, dass keine akute Gefahr für Leib und Leben bestand. Das Gericht bezeichnete die Maßnahme als unverhältnismäßig. Eine Revision ist ausgeschlossen.

Bild: SAT.1 NRW,