Flug annuliert – so handeln Sie richtig

Sie stehen mit Gepäck am Flughafen und Ihr Flug geht nicht. So gehen Sie als betroffener Reisender
bei Flugannullierung, erheblicher Verspätung oder Umbuchung Ihres Fluges vor.

Flug annuliert - so handeln Sie richtig (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

Erste Schritte:

  • Holen Sie beim Ansprechpartner der ausführenden Fluggesellschaft Informationen zur Sachlage ein.
  • Lassen Sie sich den Grund der Nichtbeförderung/ Flugannullierung/ Flugverspätung bestätigen.
  • Sammeln und sichern Sie Nachweise für Ausgaben (z.B. für Getränke und Mahlzeiten).
  • Fragen Sie Mitreisende als Zeugen zu deren Kontaktdaten.
  • Bei Pauschalreise: kontaktieren Sie zusätzlich den Reiseveranstalter.

Reise wird angetreten:

  • Fordern Sie eine gleichwertige Ersatzbeförderung bei der Fluggesellschaft bzw. vom Reiseveranstalter. Sie haben Anspruch auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug oder eine anderweitige Beförderung (z.B. mit der Bahn) zum Endziel.
  • Bietet die Fluggesellschaft keinen Ersatzflug an, können Sie selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten dafür später in Rechnung stellen.
  • Verlangen Sie von der Fluggesellschaft die kostenlose Stornierung des ursprünglichen Fluges.

Reise wird nicht mehr angetreten:

  • Ab fünf Stunden Verspätung können Sie vom Vertrag zurückzutreten. Dann können Sie den Flugpreis erstattet verlangen.
  • Hat schon eine Teilbeförderung zu einem anderen Flughafen stattgefunden, können Sie ab 5 Stunden Verzögerung den Rückflug zum Abflughafen oder die anderweitige Beförderung zum Abflughafen fordern.

Verpflegung und Hotelübernachtung:

  • Ab zwei Stunden Wartezeit steht Ihnen die Verpflegung Essen und Getränken zu. Zudem haben Sie Anspruch auf mindestens zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (wie z.B. Telefon oder Fax).
  • Wird der Ersatzflug erst am nächsten Tag durchgeführt, können Sie ein Hotel für die Übernachtung sowie den Transport dorthin und zurück verlangen.

Ausgleichszahlung:

Darüber hinaus können Sie bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder 3-stündiger Verspätung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro geltend machen, je nach Länge der Flugstrecke. Die Fluggesellschaft kann die Ausgleichszahlung nur verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen (z.B. Unwetter, Streik, Naturkatastrophen, politische Unruhen).

Dienstreisen:

Der Flugpassagier kann als Reisender die Betreuungsleistungen wie z.B. Getränke verlangen und die Entschädigungszahlung geltend machen. Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsreisende oder der Arbeitgeber den Flug bezahlt hat.                                              (Quelle: ADAC Juristische Zentrale)

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 12.09.2018 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

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