Die wichtigsten Infos zur Organspende

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Organspende.

Die wichtigsten Infos zur Organspende (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

Welche Daten werden im Transplantationsregister erfasst?

Das Transplantationsregister erfasst medizinisch relevante Daten, die bei einer Organspende, Organtransplantation sowie der Nachsorge von Transplantierten und Lebendspenderinnen und Lebendspendern erhoben werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wird nicht erfasst. Erst im Falle einer Organspende werden alle medizinisch relevanten Daten der spendenden Person ins Register aufgenommen. Die Daten der transplantierten Personen und der Lebendspenderinnen und Lebendspender werden nur dann übermittelt und gespeichert, wenn sie ausdrücklich eingewilligt haben. Alle Daten werden von einer unabhängigen Vertrauensstelle verschlüsselt, pseudonymisiert und an das Transplantationsregister weitergeleitet. Zudem steht das Transplantationsregister unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes dezentral bei verschiedenen Einrichtungen, zum Beispiel bei den Transplantationszentren, erhoben wurden. Daten zu Gewebespenden und Gewebetransplantationen werden im Transplantationsregister nicht erfasst.

Ist es möglich, Organe zu spenden, wenn man noch am Leben ist?

In einzelnen Fällen kommt eine Spende von Organen oder Organteilen zu Lebzeiten infrage. Das ist gilt für die Niere und – seltener – einen Teil der Leber. Eine gesunde Person kann mit nur einer Niere ein nahezu normales Leben führen. Dennoch muss eine Lebendorganspende sehr sorgfältig abgewogen werden. Wie jede andere Operation stellt eine Organentnahme für den Spender ein medizinisches Risiko dar.

Warum ist es wichtig, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden?

In Deutschland wird man erst mit einer schriftlichen oder mündlichen Willenserklärung zum Organspender. Deswegen ist es wichtig, mit Angehörigen und engen Freunden über seine Entscheidung zu sprechen und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.
Hat man keine Entscheidung getroffen, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen befragt. Diese sollen im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Damit sie in der akuten Situation Bescheid wissen, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig Gedanken über die Organ- und Gewebespende machen und mit Ihren Angehörigen darüber sprechen.

Werden mögliche Organspender offiziell registriert?

In Deutschland gibt es kein Organspenderegister. Ihre Entscheidung zur Organ-und Gewebespende wird an keiner Stelle gespeichert. Es genügt, wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen stets bei sich tragen.

Gibt es eine Altersgrenze für die Organspende?

Nein, es gibt keine Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.

Welche Vorerkrankungen schließen eine Organspende generell aus?

Eine Organentnahme kann z.B. bei bestimmten Infektionen oder bei Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt.
Ist eine chronische Krankheit bereits bekannt, sollte sie auf dem Organspendeausweis unter „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ notiert werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach dem Tod Organe spenden zu können?

Die Voraussetzungen für eine Organspende sind im Transplantationsgesetz streng geregelt: Erstens muss der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) des möglichen Spenders nach der Richtlinie der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Zweitens muss der Verstorbene in eine Organspende eingewilligt haben oder die Angehörigen müssen unter Beachtung des mutmaßlichen Willens einer Organentnahme zustimmen.

Was bedeutet unumkehrbarer Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod)?

Der „Hirntod“ ist definiert als Zustand der unwiederbringlich erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Er kann beispielsweise als Folge einer Hirnblutung, einer schweren Hirnverletzung oder eines Hirntumors eintreten. Das Gehirn ist dann als übergeordnetes Steuerorgan der elementaren Lebensvorgänge unwiderruflich ausgefallen und der Tod des Menschen eingetreten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wenn ich einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt habe, wird dann in einer Notsituation alles getan, um mein Leben zu retten?

Die behandelnden Ärzte sind dem Wohl des Patienten verpflichtet; daher ist es das Ziel aller medizinischen Maßnahmen, das Leben des Patienten zu retten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Organspende zugestimmt haben oder nicht.

Welche Rolle spielt mein Krankenversicherungsstatus bei der Vermittlung von Organen?

Ob ein Patient auf der Warteliste privat oder gesetzlich krankenversichert ist, spielt bei der Organvergabe keine Rolle. Die Verteilung von Organen erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien, wie der Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation.

Wer erhält meine Organe?

Das kann im Voraus nicht gesagt werden. Es gibt viele Faktoren, die entscheiden, wer ein bestimmtes Spenderorgan bekommt. Dazu gehören zum Beispiel Blutgruppe, Alter, Gewicht und die Gewebemerkmale. Je ähnlicher die Merkmale von Spender und Empfänger sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass nur geringe Abstoßungsreaktionen auftreten. Bei sehr unterschiedlichen Gewebemerkmalen ist eine Abstoßung wahrscheinlicher. Die gemeinsame Warteliste des Verbundes von Eurotransplant, dem Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn angeschlossen sind, erleichtert es, die optimalen Empfänger zu ermitteln.

Erfährt der Organempfänger, wer das Organ gespendet hat?

Nein, eine Organspende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird aber über die Deutsche Stiftung Organtransplantation mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.

Wie wird mit dem Leichnam eines Spenders nach der Organentnahme umgegangen?

Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt pietätvoll mit dem Körper des Toten um. Der Leichnam wird durch eine Organspende nicht entstellt. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben. Die Angehörigen haben Gelegenheit, in einem würdigen Rahmen Abschied von dem Verstorbenen zu nehmen.

Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?

Sehr gute. So leben beispielsweise 95 Prozent der Menschen nach einer Nierentransplantation noch nach einem Jahr, nach drei Jahren sind es noch 91 Prozent. Nach einer Herztransplantation leben nach drei Jahren noch 75 Prozent der Menschen. Auch Augenhornhäute sind beispielsweise gut transplantierbar: 95 Prozent haben ihre volle Funktionstüchtigkeit noch nach einem Jahr, 80 Prozent nach fünf Jahren.

Ist es möglich, Organe zu spenden, wenn man noch am Leben ist?

In einzelnen Fällen kommt eine Spende von Organen oder Organteilen zu Lebzeiten infrage. Das ist gilt für die Niere und – seltener – einen Teil der Leber. Eine gesunde Person kann mit nur einer Niere ein nahezu normales Leben führen. Dennoch muss eine Lebendorganspende sehr sorgfältig abgewogen werden. Wie jede andere Operation stellt eine Organentnahme für den Spender ein medizinisches Risiko dar.

Wann kommt eine Lebendorganspende infrage?

Die Lebendorganspende ist durch das Transplantationsgesetz geregelt. Es erlaubt die Lebendorganspende nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Die Lebendspende ist der Organspende von verstorbenen Personen nachgeordnet. Damit ist eine Organentnahme bei einem lebenden Menschen nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein Spenderorgan einer verstorbenen Person zur Verfügung steht.

Können Organe und Gewebe nur unverändert übertragen werden?

Organe werden in der Regel unverändert als Ganzes übertragen. Ist eine Transplantation auf Grund des Zustandes eines Spenderorgans aus medizinischen Gründen nicht möglich, können gegebenenfalls einzelne Teile, wie beispielsweise die Herzklappen, entnommen und übertragen werden. Darüber hinaus ermöglicht es der medizinische Fortschritt, bei einer Gewebespende aus menschlichem Gewebe oder Zellen in aufwändigen Verfahren Arzneimittel herzustellen, die zur Behandlung verschiedener Erkrankungen bedeutsam sind.

Was ist das Transplantationsregister?

Mit dem Transplantationsregister werden medizinisch relevante Daten von Menschen, die Organe gespendet bzw. empfangen haben, bundesweit zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft. Damit soll die Transparenz in der Organspende erhöht und die transplantationsmedizinische Versorgung verbessert und weiterentwickelt werden.

Welche Daten werden im Transplantationsregister erfasst?

Das Transplantationsregister erfasst medizinisch relevante Daten, die bei einer Organspende, Organtransplantation sowie der Nachsorge von Transplantierten und Lebendspenderinnen und Lebendspendern erhoben werden. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wird nicht erfasst. Erst im Falle einer Organspende werden alle medizinisch relevanten Daten der spendenden Person ins Register aufgenommen. Die Daten der transplantierten Personen und der Lebendspenderinnen und Lebendspender werden nur dann übermittelt und gespeichert, wenn sie ausdrücklich eingewilligt haben. Alle Daten werden von einer unabhängigen Vertrauensstelle verschlüsselt, pseudonymisiert und an das Transplantationsregister weitergeleitet. Zudem steht das Transplantationsregister unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Das Gesetz sieht vor, auch Daten in anonymisierter Form zu nutzen, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes dezentral bei verschiedenen Einrichtungen, zum Beispiel bei den Transplantationszentren, erhoben wurden. Daten zu Gewebespenden und Gewebetransplantationen werden im Transplantationsregister nicht erfasst.                                                                                                     (Quelle: organspende-info.de)

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