Das gilt ab Montag für NRW:

Ab Montag will Nordrhein-Westfalen die Corona Notbremse ziehen. Die Corona-Schutzverordnung wurde dahingehend angepasst. Was die Änderungen bedeuten – Ein Überblick:

Das gilt ab Montag für NRW: (Foto: SAT.1 NRW)

 Bild: SAT.1 NRW,

In Regionen mit einem Inzidenzwert von über 100, greift die Corona Notbremse. Die Kommunen haben allerdings die Möglichkeit einem strengen Lockdown zu entgehen, wenn sie ausreichend Testkapazitäten haben. Dann dürfen sie Gastronomie, Kultur und Einzelhandel öffnen, allerdings nur für Bürger mit negativen Corona-Schnelltests!

Ein Überblick:

7-Tages Inzidenz unter 100:

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Der Besuch von Zoos, Tierparks, Museen, Austellungen, Burgen, Schlössern etc. ist mit Terminbuchung möglich. In Innenräumen: nur eine Person pro 20 Quadratmeter.

Einzelhandel darf mit Terminbuchung öffnen. Maximal 1 Kunde pro 40 Quadratmeter

Körpernahe Dienstleistungen bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung sind zulässig. Nur wenn der Kunde dabei keine Maske tragen kann (z.B Gesichtsbehandlung) muss ein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen.

7-Tages Inzidenz über 100:

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Kein Besuch von Zoos, Tierparks, Museen, Ausstellungen, Burgen, Schlössern etc. möglich. Der Betrieb und Zutritt ist untersagt.

Einzelhandel muss schließen. Verkauf nur mit Click & Collect.

Körpernahe Dienstleistungen bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung sind untersagt. Ausnahmen davon gelten für Friseure, nicht-medizinische Fußpflege und die gewerbsmäßige Personenbeförderung.

7-Tages Inzidenz über 100 mit Coronatests:

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand erlaubt. Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Der Besuch von Zoos, Tierparks, Museen, Ausstellungen, Burgen, Schlössern etc. ist nur mit negativem Schnelltest möglich! Der Test darf nicht älter als 24h sein.

Einzelhandel darf mit Terminbuchung öffnen. Maximal 1 Kunde pro 40 Quadratmeter. Zutritt nur mit negativem Schnelltest!

Körpernahe Dienstleistungen bei Einhaltung von Hygienevorgaben der Verordnung sind zulässig. Allerdings nur mit negativem Coronaschnelltest

Dieser Beitrag ist in der Sendung vom 26.03.2021 erschienen. Das zugehörige Video ist am Tag der Sendung ab ca. 19:00 verfügbar.

Zuletzt aktualisiert am . | Beitrag erstellt von  | Bild-Quellen: SAT.1 NRW,