Alte Führerscheine müssen bis heute umgetauscht sein
Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen ab heute gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein getauscht sein. Der Umtausch ist im Bürgeramt oder bei der Führerscheinstelle möglich. Ziel ist ein einheitlicher, fälschungssicherer Führerschein, der zentral erfasst wird. Insgesamt müssen bis 2033 rund 28 Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden. Wer die heutige Frist verpasst hat, verliert seinen Führerschein zwar nicht, riskiert aber ein Bußgeld von bis zu 10 Euro. Der Umtausch selbst kostet etwa 40 Euro.

Bild: SAT.1 NRW,