Ärger um Grundsteuerreform: Bundesfinanzhof lehnt Klagen gegen neue Grundsteuer ab
Die Grundsteuerreform bleibt bestehen – das haben die Finanzrichter heute entschieden. Eigentümer hatten geklagt, weil Finanzämter mit pauschalen Durchschnittswerten arbeiten, etwa bei Mieten und Bodenpreisen. Das Gericht hält diese Methode jedoch für zulässig. Für Menschen in NRW wie Jörg Laufenburg aus Ratingen bedeutet das: massive Mehrkosten. Für sein unbebautes Grundstück soll er statt früher 44 nun 1.200 Euro zahlen – obwohl er darauf nicht einmal bauen kann. Die CDU verteidigt die Reform, der Bund der Steuerzahler will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wer Einspruch eingelegt hat, könnte profitieren; alle anderen können nur noch nach Fehlern im Bescheid suchen und eine Korrektur beantragen. Für Laufenburg bleibt sein kleines Stück Land vor allem eines: ein großer Ärger.

Bild: SAT.1 NRW,