Tierschutz, der befolgt werden muss!

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden

Des weiteren muss die verantwortliche Person über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen

- wenn ich Missstände bei Tierhaltungen beobachtet habe?
- wenn ich Vernachlässigungen von Tieren beobachtet habe?
Wenn Sie den Verdacht haben oder feststellen, dass Tiere unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten, schlecht behandelt oder vernachlässigt werden, kann es sinnvoll sein, den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Tierschutzverein Bielefeld oder die Stadt Bielefeld als Tierschutzbehörde einzuschalten (Kontakt: Tel. 0521 51-6392).
Besonders hilfreich ist es, wenn Sie Ihre Beschwerde schriftlich einreichen; hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck.
Des Weiteren steht Ihnen für Fragen der Infoservice des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen von montags bis freitags zwischen 8 und 16 Uhr unter der Tel. 0211 4566666 zur Verfügung.