Schlagwörter: Aufforderung, Bundesverfassungsgericht, Geburtenregister, Geschlecht, Gesellschaft, Karlsruhe, Regierung, Siegen, divers, intersexuell
Drittes Geschlecht für Intersexuelle
Neben „männlich“ und „weiblich“ kann künftig auch ein dritter Geschlechtseintrag wie „inter“ oder „divers“ im Geburtenregister möglich sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden.

Bild: SAT.1 NRW,